Das Nachbarrecht regelt insbesondere die Beziehungen der Grundstückseigentümer untereinander. Maßgebliche Vorschriften finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder und im BGB sowie in den Landesbauordnungen.
Das Rechtsgebiet bringt hohes Streitpotenzial mit sich, da die Parteien oftmals über Jahrzehnte miteinander verbunden sind. Manche Querelen lassen sich untereinander klären, andere wiederum benötigen juristische Hilfe durch einen Anwalt.
Haben Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet? Kontaktieren Sie mich gerne. Ich helfe Ihnen unkompliziert und kompetent.
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Gerade im Nachbarrecht ist es oft sinnvoll, zunächst zu versuchen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, ist meist vor dem Gang zum Gericht die Einschaltung eines Schiedsmannes als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage erforderlich. Erst wenn auch im Schiedsverfahren keine Einigung im Wege eines Vergleichs zustande kommt, ist der Klageweg eröffnet.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine Strategie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Ihr Anwalt berät und vertritt Sie unter anderem bei Grenzstreitigkeiten, wie zum Beispiel dem Überhang von Ästen und Zweigen oder eindringenden Wurzeln. Auch Streitigkeiten über die Grenzeinfriedung (Zäune, Hecken, Mauern etc.) werden von mir bearbeitet, genauso wie Auseinandersetzungen über Pflanzabstände.
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