Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ich helfe Ihnen im Streitfall

Mit dem Arbeitsrecht wird die Gesamtheit aller Regelungen und Gesetze zusammengefasst, die die Rechte und Pflichten von Arbeits- und Tarifvertragsparteien sowie Betriebsparteien regeln. Ich führe Beratungen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber durch. Wenn es möglich ist, versuche ich im Streitfall zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln. Sollte keine gütliche Einigung erreicht werden, setze ich Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Gerade beim Arbeitsrecht ist es wichtig, keine Fristen zu versäumen. Damit dies nicht geschieht, bin ich für Sie da. Sollten Probleme mit Ihrem Arbeitgeber bestehen, oder im umgekehrten Fall mit einem Ihrer Arbeitnehmer, lege ich Ihnen nahe, sich umgehend mit mir für eine erste Beratung in Verbindung zu setzen.

Kündigung, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Abmahnung und mehr

Häufige Fragen im Arbeitsrecht betreffen außerordentliche Kündigungen, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlungen sowie Abmahnungen. Ich setze mich im Streitfall für Ihre Belange ein. Sei es, dass Ihnen die Kündigung ausgesprochen oder die Lohnfortzahlung versagt wurde – ich bin Ihre Ansprechpartnerin, der Sie vertrauen können. Im Klageverfahren wird das Gericht einen Gütetermin anberaumen. Wenn die Parteien hier keine Einigung erzielen können, folgt in der Regel ein Kammertermin, der meist mit einer Entscheidung des Gerichts, also einem Urteil endet. Gerne vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht und verhandle mit der Gegenseite über einen Vergleichsschluss, wenn dieses zweckmäßig ist.

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Beispiele zu Beratung und Vertretung

Ich berate und vertrete Sie unter anderem zum Schutz bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Auch der Schutz vor Ungleichbehandlung sowie der Schutz vor unvorhergesehenem Verlust des Arbeitsplatzes (Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsfrist und Lohnfortzahlung) sind Bereiche, in denen ich für Sie im Streitfall tätig werde. Ich versuche eingangs, das Gespräch mit den Beteiligten zu führen und eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Das Gericht sollte meiner Meinung nach immer der letzte Schritt sein, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich nicht einigen können. Vor allem bei einer ungerechtfertigten Kündigung, wo Sie vielleicht gerne in Ihren alten Betrieb zurückkehren möchten (Kündigungsschutzklage), kann eine Verhandlung vor Gericht zwar zielführend sein, zerstört aber in vielen Fällen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ich berate und vertrete Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Rufen Sie mich an.

0521 26035845
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