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Das allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit aller
zivil-rechtlichen Vertragstypen und somit alle vertragsrechtlichen
Angelegenheiten des täglichen Lebens. Es gilt das Prinzip der
Vertragsfreiheit.
Die Vertragsparteien schließen Verträge, um die Einzelheiten der
gegenseitigen Beziehungen für beide Seiten verbindlich
klarzustellen. Man vereinbart die gegenseitigen Rechte und
Pflichten und wie bei zukünftigen Entwicklungen verfahren werden
soll. Die Verträge sollen dazu dienen, Differenzen zwischen den
Parteien zu vermeiden.
Den meisten Auseinandersetzungen liegt jedoch ein Vertrag zugrunde,
der diesen Zweck offensichtlich nicht erfüllt. Hierfür kann es
verschiedene Gründe geben:
- Der Vertrag enthält für die eingetretene Situation keine Regelung
- Der Vertrag enthält eine Regelung, aber sie ist unklar und erlaubt
unterschiedliche Auslegungen
- Der Vertrag enthält eine unmissverständliche Regelung, aber eine
Partei will diese nicht gelten lassen
Um in solchen Fällen die Rechtslage zutreffend beurteilen zu können,
müssen in der Regel nach der genauen Ermittlung des Sachverhalts
zivilrechtliche Grundfragen beantwortet werden.